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Foto: Jörg Koch
Sie planen nach Ihrem Bachelorstudium ein Masterstudium an der FernUniversität?
In einer heterogenen Gesellschaft mit unterschiedlichen Bildungsmöglichkeiten (Erwerb des Bachelorabschlusses an der FernUniversität oder an einer anderen Hochschule), gibt es mehrere Wege für die Aufnahme des Masterstudiums. Wählen Sie bitte Ihre persönliche Option für den optimalen Übergang zum Masterstudium aus. Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten an:
Informationen für externe Bewerber/-innen anderer Hochschulen
Sie haben Ihren Bachelorabschluss bereits erworben, und die Zeugnisunterlagen liegen Ihnen vor, dann können Sie die Einschreibung innerhalb der Bewerbungsfrist beantragen.
See AlsoHessen - Lehramtsausbildung in Hessen▷Studienbeginn: So bereitest du dich vor!▷ Medizinstudium Voraussetzungen: Alles, was du dazu wissen musst!Unterlagen für die Einschreibung:
- Antrag auf Einschreibung mit Unterschrift
- Hochschulabschlusszeugnis und ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. Urkunde, Nachweis bestimmter fachspezifischer Kenntnisse) in amtlich beglaubigter Form
-
Nachweis der Krankenversicherung z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte (beide Seiten) oder Ihrer Mitgliedsbescheinigung.
Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihre Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.
-
ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
Hinweise zum Einschreibverfahren:
Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden Sie direkt eingeschrieben und müssen nichts weiter beachten.
Sie haben Ihren Bachelorabschluss bereits erworben (alle Prüfungsleistungen sind abgeschlossen) und Sie warten nur auf die offizielle Ausstellung der Zeugnisunterlagen / auf die feierliche Übergabe, dann können Sie die Einschreibung innerhalb der Bewerbungsfrist beantragen.
Unterlagen für die Einschreibung:
- Antrag auf Einschreibung mit Unterschrift
- Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie über das abgeschlossene Bachelorstudium mit der Angabe der Gesamtnote und der Note der Bachelorarbeit
- Transcript (Leistungsübersicht mit erbrachten ECTS-Punkten) in amtlich beglaubigter Form
-
Nachweis der Krankenversicherung z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte (beide Seiten) oder Ihrer Mitgliedsbescheinigung.
Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihre Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.
-
ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
Hinweise zum Einschreibverfahren:
Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden Sie eingeschrieben und werden gebeten, das offizielle Bachelorzeugnis in amtlich beglaubigter Form bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist für das Folgesemester (für das WiSe bis 31.07. / für das SoSe bis 31.01.) vorzulegen.
Hinweis: Diese Option gilt nicht für den Masterstudiengang Psychologie.
Sie haben den Bachelorabschluss noch nicht erworben, befinden sich aber in der Abschlussphase und erfüllen folgende Bedingungen:
- für das Wintersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen bis zum 30.09. erbringen und den Bachelorabschluss bis spätestens 15.11. vorlegen können.
- für das Sommersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen bis zum 31.03. erbringen und den Bachelorabschluss bis spätestens 15.05. vorlegen können.
Dann können Sie die Einschreibung innerhalb der Bewerbungsfrist beantragen und Ihnen wird nach der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen der Beginn des Studiums über ein temporäres Akademiestudium ermöglicht. Das Angebot des temporären Akademiestudiums werden Sie schriftlich erhalten.
Unterlagen für die Einschreibung:
- Antrag auf Einschreibung mit Unterschrift
- Transcript mit bisher erbrachten Leistungen mit ECTS - Angabe (mindestens 150 ECTS-Punkte) in amtlich beglaubigter Form
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Nachweis der Krankenversicherung z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte (beide Seiten) oder Ihrer Mitgliedsbescheinigung.
Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihre Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.
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ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
Hinweise zum temporären Akademiestudium und anschließender Umschreibung in den Masterstudiengang
Das Studierendensekretariat wird Ihre Studienberechtigung anhand der bis dahin erbrachten Leistungen (mindestens 150 ECTS) überprüfen. Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen übergangsweise die Aufnahme des Akademiestudiums (entspricht Gasthörerstudium) angeboten, damit Sie pünktlich zum Semesterbeginn mit dem Studium starten können. Sobald Sie Ihr endgültiges Bachelorzeugnis sowie die Urkunde erhalten, können Sie diese in amtlich beglaubigter Form bis zum 15.11. für das Wintersemester und bis zum 15.05. für das Sommersemester einreichen und um die Umschreibung in den Masterstudiengang bitten. Umgehend nach Eingang der Unterlagen werden Sie rückwirkend für das komplette Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben.
Umschreibung in den Masterstudiengang:
- für das Wintersemester: bis 15.11.
- für das Sommersemester: bis 15.05. (nicht für Master Psychologie)
- Die Umschreibung können Sie formlos mit einem Schreiben beantragen.
Unterlagen für die Umschreibung:
- Schreiben mit Angabe Ihrer Matrikelnummer und des Masterstudiengangs sowie Hörerstatus
- Hochschulabschlusszeugnis und ggf. zusätzliche Nachweise (z. B. Urkunde, Nachweis bestimmter fachspezifischer Kenntnisse) in amtlich beglaubigter Form
Warum der Umweg über das Akademiestudium?
Da Sie den vollständigen Bachelorabschluss noch nicht erworben haben, können wir Sie noch nicht in den Masterstudiengang einschreiben. Gleichzeitig möchten wir Ihnen einen nahtlosen Übergang in das Masterstudium ohne zeitliche Verluste ermöglichen.
Im Akademiestudium erhalten Sie das belegte Studienmaterial (mit Ausnahme für den Master Psychologie) und können pünktlich zum Semesterbeginn mit Ihrem Studium beginnen. Um jedoch an den Masterprüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie bis 15.11./15.05. den Studienabschluss der FernUniversität vorlegen.
(Ausnahme: Die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erlaubt die Prüfungsteilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen auch als Akademiestudierende/-r.)
Fakultät Belegung der Mastermodule im Akademiestudium Teilnahme an den Masterprüfungen im Akademiestudium Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften möglich nicht möglich Fakultät für Mathematik und Informatik möglich nicht möglich Fakultät für Psychologie nicht möglich nicht möglich Rechtswissenschaftliche Fakultät möglich nicht möglich Fakultät für Wirtschaftswissenschaft möglich möglich
Informationen für Bachelor-Studierende der FernUniversität
Sie haben Ihren Bachelorabschluss bereits erworben, dann können Sie die Umschreibung in den Masterstudiengang innerhalb der Rückmeldefrist beantragen.
Unterlagen für die Rückmeldung:
- Rückmeldeantrag mit Angabe des gewählten Masterstudiengangs und des Hörerstatus
Hinweise zum Rückmeldeverfahren:
Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen werden Sie umgeschrieben und müssen nichts weiter beachten.
Sie haben den Bachelorabschluss noch nicht erworben, befinden sich aber in der Abschlussphase und erfüllen folgende Bedingungen:
- für das Wintersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen bis zum 30.09. erbringen
- für das Sommersemester: Sie werden die letzten Prüfungsleistungen bis zum 31.03. erbringen
dann können Sie sich zunächst zu Ihrem bisherigen Bachelorstudiengang innerhalb der Rückmeldefrist zurückmelden und nach dem Bestehen aller Bachelorleistungen die Umschreibung formlos bis zum 15.11. oder bis zum 15.05. beantragen.
Umschreibung in den Masterstudiengang:
- für das Wintersemester: bis 15.11.
- für das Sommersemester: bis 15.05. (nicht für Master Psychologie)
- Die Umschreibung können Sie formlos unter Angabe Ihrer Matrikelnummer über E-Mail: master beantragen.
Unterlagen für die Umschreibung:
- E-Mail nach dem Bestehen aller Bachelorleistungen an E-Mail: master mit der Angabe des gewählten Masterstudiengangs
Hinweise zum Umschreibverfahren:
Da Sie den vollständigen Bachelorabschluss noch nicht erworben haben, können wir Sie noch nicht in den Masterstudiengang während der Rückmeldefrist umschreiben. Gleichzeitig möchten wir Ihnen einen nahtlosen Übergang in das Masterstudium ohne zeitliche Verluste ermöglichen.
Im Bachelorstudium erhalten Sie das belegte Studienmaterial (mit Ausnahme für den Master Psychologie) und können pünktlich zum Semesterbeginn mit Ihrem Studium beginnen. Um jedoch an den Masterprüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum 15.11./15.05. die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen.
Ausnahmen:
- Die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erlaubt die Prüfungsteilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen auch als Bachelorstudierende/r.
- Die Rechtswissenschaftliche Fakultät erlaubt Studierenden des Studiengangs Bachelor of Laws, die alle Prüfungsleistungen, insbesondere die Bachelorarbeit, abgegeben haben und nur noch auf deren Bewertung warten, bis zu drei Module des Studienganges Master of Laws mit einer Modulabschlussprüfung abzuschließen.)
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Die Fakultät für Psychologie erlaubt Studierenden im letzten Semester des B.Sc. das Modul MM1 des Masterstudiengangs zu belegen.
Fakultät Belegung der Mastermodule im Bachelorstudium Teilnahme an den Masterprüfungen im Bachelorstudium Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften möglich nicht möglich Fakultät für Mathematik und Informatik möglich nicht möglich Fakultät für Psychologie eingeschränkt möglich: Modul 1 (36681) nicht möglich Rechtswissenschaftliche Fakultät möglich eingeschränkt möglich (bis zu max. 3 Modulen) Fakultät für Wirtschaftswissenschaft möglich möglich Was muss ich tun, wenn ich bis zum 15.11./15.05. die Bewertung meiner letzten Prüfungsleistungen noch nicht erhalte?
Die Fristen für die Umschreibung in die Masterstudiengänge (15.11./15.05.) sind den Fakultäten bekannt. Daher bemühen sich die Lehrgebiete, spätestens bis dahin die Korrekturarbeiten abzuschließen. Sollte es unerwartet zur Verzögerung kommen, wird zwischen dem Studierendensekretariat und dem jeweiligen Prüfungsamt nach einer individuellen Lösung gesucht, damit Sie weiter ohne zeitlichen Verlust Ihr Studium fortsetzen können. Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall die formlose Umschreibung in den Masterstudiengang über E-Mail: master beantragen.
Informationen für Akademiestudierende der FernUniversität
Sie erwerben im Akademiestudium die fehlenden fachspezifischen Kenntnisse und werden
- für das Wintersemester Ihre letzten Prüfungsleistungen bis zum 30.09. ablegen
- für das Sommersemester Ihre letzten Prüfungsleistungen bis zum 31.03. ablegen.
Dann können Sie sich zunächst zum Akademiestudium während der Rückmeldefrist zurückmelden und nach dem Bestehen der Prüfungsleistungen die Umschreibung bis zum 15.11. oder bis zum 15.05. beantragen.
Umschreibung in den Masterstudiengang:
- für das Wintersemester: bis 15.11.
- für das Sommersemester: bis 15.05. (nicht für Master Psychologie)
- Hinweis: Antrag bitte beim Studierendensekretariat über E-Mail: master anfordern.
Unterlagen für die Umschreibung:
- Antrag auf Umschreibung mit Unterschrift (Erhalt auf Anfrage per E-Mail beim Studierendensekretariat: master)
- Hochschulabschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Form
- Bescheinigungen über erworbene fachspezifische Kenntnisse in einfacher Kopie
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Nachweis der Krankenversicherung z. B. Kopie Ihrer Versicherungskarte (beide Seiten) oder Ihrer Mitgliedsbescheinigung.
Die Vorlage des Nachweises entfällt, sofern Sie bei Ihre Krankenkasse eine elektronische Meldung für die studentische Krankenversicherung veranlasst haben.
-
ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Hochschulzeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
Webredaktion Studium | 22.05.2023